Satzung Verwaltungsabteilung

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§ 1 Organisation

Die Verwaltungsabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Kleinkummerfeld ist eine Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr.

§ 2 Aufgaben / Ziele

Aufgaben und Ziele der Verwaltungsabteilung sollen insbesondere sein:

Allgemeine Verwaltung und Organisation,
Logistische Unterstützung,
Mitgliederbetreuung der Freiwilligen Feuerwehr,
Mitwirkung bei der Nachwuchsförderung und der Mitgliederwerbung,
Betreuungsaufgaben in der Jugendabteilung,
Mitwirken bei der Brandschutzerziehung / Brandschutzaufklärung.

Im Rahmen der Arbeit der Verwaltungsabteilung dürfen:

Aufgaben, die im direkten Zusammenhang mit Einsatzaufgaben der Feuerwehr gemäß § 6 Abs.1 BrSchG ( abwehrender Brandschutz und Technische Hilfe) stehen, nicht wahrgenommen werden,
keine Teilnahmen an Ausbildungen an Einsatzfahrzeugen und mit Einsatzmitteln der Feuerwehr mit dem Ziel erfolgen, eine Einsatzfähigkeit herzustellen,
keine Teilnahmen an Feuerwehreinsatzübungen erfolgen.

Bei der Arbeit in der Verwaltungsabteilung ist die Leistungsfähigkeit der einzelnen Mitglieder zu berücksichtigen.
Auf das Einhalten der Unfallverhütungsvorschriften ist zu achten.

§ 3 Mitglieder

In die Verwaltungsabteilung kann eintreten, wer seinen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Eine Feuerwehrdiensttauglichkeit ist nicht erforderlich.
Der Eintritt in die Verwaltungsabteilung ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.
Ein Aufnahmeantrag ist an die Wehrführung zu richten. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Der Wehrvorstand entscheidet über die vorläufige Aufnahme als Mitglied der Verwaltungsabteilung. Nach Ablauf des Probejahres beschließt die Mitgliederversammlung über die endgültige Aufnahme.
In die Verwaltungsabteilung können auch Mitglieder aus dem aktiven Dienst übertreten.

§ 4 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Verwaltungsabteilung endet

durch Erklärung des Austritts durch das Mitglied,
bei Minderjährigen durch Erklärung des Austritts durch die gesetzliche Vertreterin oder den gesetzlichen Vertreter.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Jedes Mitglied der Verwaltungsabteilung hat das Recht

bei der Gestaltung der Arbeit in der Verwaltungsabteilung aktiv mitzuwirken,
in eigener Sache gehört zu werden.

Die Mitglieder der Verwaltungsabteilung sind verpflichtet

an Dienststunden sowie sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen, anderenfalls sich im Verhinderungsfall vorher zu entschuldigen,
die Kameradschaft innerhalb der Verwaltungsabteilung und der Feuerwehr zu pflegen und zu fördern,
die im Rahmen dieser Bestimmungen aufgestellten Umgangsformen, Anordnungen und Verfahrensweisen der Wehrführung zu befolgen und zu unterstützen,
die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

§ 6 Leitung der Verwaltungsabteilung

Der Wehrvorstand beauftragt nach Anhörung der Mitgliederversammlung ein Mitglied der Feuerwehr mit der Leitung der Verwaltungsabteilung.
Das mit der Leitung der Verwaltungsabteilung beauftragte Feuerwehrmitglied ist insbesondere verantwortlich für:

die Arbeitsorganisation der Verwaltungsabteilung,
das Festlegen der Arbeitsschwerpunkte,
das Erledigen der vom Wehrvorstand übertragenen Aufgaben,
das Einhalten der Bestimmungen des Datenschutzes,
die Zusammenarbeit mit dem Wehrvorstand.

Die Leitung der Verwaltungsabteilung kann an den Sitzungen des Wehrvorstandes mit beratender Stimme teilnehmen. Eine Teilnahme ist auf Antrag der Leitung der Verwaltungsabteilung oder auf Beschluss des Wehrvorstandes zuzulassen.

§ 7 Kleiderordnung

Eine Dienstbekleidungsvorschrift besteht nicht.
Mit Zustimmung des Trägers der Feuerwehr kann eine einheitliche Bekleidung vereinbart werden.
Das Tragen der Dienstbekleidung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ist zulässig.

§ 8 Schlussbestimmungen

Diese Satzung tritt mit ihrer Ausfertigung in Kraft.

Kleinkummerfeld, den 15.01.2016

Jörg Wrage

Ortswehrführer